Googeln, aber richtig

Gleich noch eine Frage an die Leserschaft: Kennt sich jemand mit den Nutzungsbedingungen von Google Maps aus? Ich würde gerne ein Luftbild einbinden. Aber nun lese ich bei Robert Basic, dass die Firma GeoContent Blogbetreiber abmahnt, wenn der Copyright-Hinweis nicht zu ihrer Zufriedenheit zu sehen ist.

Ich werde aus den Google-Maps-Nutzungsbedingungen nicht richtig schlau. Muss der Hinweis nur auf dem Screenshot zu sehen sein? Muss da noch irgendwelcher Text darunter auf der Webseite stehen?

Weiß jemand weiter?

3 Antworten auf „Googeln, aber richtig“

  1. Das grundsätzliche Problem dabei ist, dass selbst wenn man nach Googles Lizenzbedingungen alles richtig macht, man nicht davor gefeit ist, vom ursprünglichen Rechteinhaber in Anspruch genommen zu werden.

    Zur Erläuterung: Google hat das Material nicht selbsterstellt, sondern ist nur Lizenznehmer. Wenn Du jetzt einen GE-Ausschnitt berechtigterweise verwendest, bist Du sozusagen Sublizenznehmer. Wenn aber die Lizenz, die Google erworben hat, das Weiterlizenzieren an Dritte gar nicht in dem nötigen Umfang umfasste, kann der Urheber Dich auf Unterlassung verklagen (oder abmahnen).

    Das führt dann zwar dazu, dass man von Google Schadensersatz verlangen kann, aber wer hat auf sowas schon Lust?

    Konsequenz für mich aus dieser Geschichte: Ich hab das Blog nach Google-Earth-Screenshots durchsucht und sie gelöscht. Ich hoffe, ich habe alle gefunden.

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