Tod auf der Kreuzung, Hinrichtung vor Gericht

Der Fall: Ein 17 Jahre alter Junge fährt nachts auf seinem Fahrrad eine Landstraße entlang. Er ist unterwegs zum Campingplatz, wo er mit seiner Familie die Sommerferien verbringt. Als er die Straße überquert, gerät er vor den Audi A8 eines 43-jährigen Geschäftsmanns. Der Wagen erfasst das Fahrad, der Junge wird 20 Meter weit geschleudert. Er stirbt. Am Unfallort ist Tempo 90 vorgeschrieben, der Fahrer war deutlich schneller unterwegs – die Gutachten gingen von mindestens 113 oder sogar bis zu 174 Stundenkilometern aus. Auch hatte er Alkohl getrunken.

So weit, so tragisch. Das war im August 2004, im nordspanischen Weinbaugebiet La Rioja. Heute, Mittwoch, fand der Prozess statt.

Nicht gegen den Unfallfahrer.

Gegen die Eltern des Jungen.

Der Fahrer, ein angeblich durchaus gut verdienender Unternehmer, hatte die Angehörigen auf 20.000 Euro Wiedergutmachung verklagt. Für die Schäden an seinem Auto und die Mietgebühren für einen Ersatzwagen.

Es gibt Fälle, da bleibt einem der Mund offen stehen.

Der Mann machte geltend, der Junge habe weder Warnweste noch Helm getragen und ein Stoppschild überfahren. Letzteres bezweifeln die Eltern, außerdem sei das Fahrrad des Jungen von hinten getroffen worden und nicht von der Seite.

Das Treffen vor Gericht war dann allerdings sehr kurz. Es hatte sich nämlich ein gewisser öffentlicher Gegendruck aufgebaut. Wie der Anwalt des Autofahrers klagte, sei sein Mandant in den Medien regelrecht gelyncht worden. Allein vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten 200 wütende Spanier gegen den Unfallfahrer.

Der zog seine Klage zurück. Jetzt kommt es noch schlimmer für ihn: Die Staatsanwaltschaft will das Strafverfahren gegen ihn anhand neuer Beweise noch einmal überprüfen.

[Quellen: Frankfurter Neue Presse, 20 Minuten, Auto Motor Sport]

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