Lizenz zum Lesen

Der Lacher des Tages geht heute an die Zeitung mit den vier Buchstaben. Sie hatte über den Fall eine Copiloten berichtet, der im Cockpit einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte, weshalb eine Flugbegleiterin auf dem rechten Sitz einsprang. Die Dame konnte mehr als nur Saft schubsen: Sie hat eine Commercial Pilot License mit Multi-Engine-Rating sowie ein IFR-Rating, war bei letzterem allerdings nicht current.

Bei Bild liest sich das unter der Überschrift „Stewardess absolviert Notlandung“ so:

Schließlich meldete sich eine Flugbegleiterin: Sie habe eine Pilotenausbildung, allerdings sei ihre Lizenz zum Ablesen von Fluginstrumenten abgelaufen.

Den originalen Incident Report kann man übrigens hier bei der AAIU nachlesen. Darin heißt es, etwas nüchterner:

…one of the Cabin attendants held a Commercial Pilot’s Licence, with a Multi-engine Rating, and a non-current Instrument Rating. The Commander requested that the Flight Attendant occupy the right-hand (First Officers) seat for the remainder of the flight to assist as necessary. The Flight Attendant provided useful assistance to the Commander, who remarked in a statement to the Investigation that she was ‘not out of place’ while occupying the right-hand seat.

Nachtrag: Noch falscher steht’s hier:

Warum der Pilot die Maschine nicht alleine landen konnte, ist unklar. Normaler Weise werden Passagiermaschinen standartmäßig [sic!] mit zwei Piloten besetzt, um dem Ausfall einer Person vorzubeugen.

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