Neues aus der Welt der Justiz

Und so schnell zaubert Die Gute Nachricht Des Tages™ ein Lächeln auf die Lippen der Klein-Bloggersdorfer. Sie betrifft Forenbetreiber im Internet, also auch all jene mit eigenem Blog. Es geht mal wieder um die Haftung für das, was andere User auf unseren Seiten schreiben.

Dass wir nicht rund um die Uhr selber nach Beleidigungen und sonstwie rechtswidrigen Kommentaren suchen müssen, sondern den Mist erst dann löschen müssen, wenn uns jemand auf ihn aufmerksam macht, ist bekannt.

Nun gibt es eine weitere Einschränkung der Forenhaftpflicht. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber auch nicht verpflichtet werden kann, strafbewehrte Unterlassungserklärungen über zukünftige Kommentare abzugeben.

Klingt kompliziert? Es ging in dem Fall darum, dass ein Professor auf der Plattform www.meinprof.de (dort können Studenten ihre Professoren beurteilen) übel beleidigt wurde. Die Betreiber der Webseite entfernten die entsprechenden Kommentare zwar umgehend, doch der Professor wollte noch mehr: Er verlangte eine Unterlassungserklärung von den Betreibern. Sollten weitere Beleidigungen auf der Seite veröffentlicht werden, hätte MeinProf jeweils 3000 Euro zahlen müssen.

Das lehnten die Betreiber ab; der Professor zog vor Gericht. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten bekam er auch Recht [by the way: Das schreibt man doch wieder groß, oder, Tom?]. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht am 31. Mai entschieden die Richter allerdings gegen den Hochschullehrer.

Das Internet ist bekanntlich kein rechtsfreier Raum. Fast jeder, der eine Möglichkeit zum Kommentieren und Diskutieren anbietet, hat schon üble Erfahrungen mit Pöblern und Gestörten gemacht. Dass deren Textabfall von uns entsorgt werden muss, ist für nervig genug, aber insgesamt fair und zumutbar.

Alles weitere wäre aber zu viel gewesen: Eine Verhinderungspflicht für rechtswidrige Inhalte wäre nur möglich gewesen, wenn alle Forenbetreiber eine totalen Vorabkontrolle aller Beiträge in allen Foren eingerichtet hätten. Inklusive juristischer Prüfung, ob grenzwertige Beiträge irgendwelche rechtlichen Konsequenzen gehabt haben könnten.

Das wäre praktisch der Tod der Diskussionskultur im Internet gewesen. Deshalb ein dickes, erleichtertes Dankeschön in die Hauptstadt (den bekannten Spruch „es gibt noch Richter in Berlin“ sparen wir uns).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert